Samstag, 24. Januar 2009
 
Asyl für Hungerflüchtlinge PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Ralf Leonhard   
Mittwoch, 17. Oktober 2007
Asyl für Hungerflüchtlinge forderte der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, Jean Ziegler, anläßlich des Welternährungstages in Brüssel.


Foto Ralf Leonhard
Für Menschen, die ihre Heimat wegen des Hungers verlassen, solle das non refoulement gelten. Das heißt, sie sollen nicht abgeschoben werden dürfen. Das war die zentrale Forderung von Jean Ziegler anläßlich einer Aktion zum Welternährungstag in Brüssel am 15. Oktober.

854 Millionen Menschen leiden weltweit an Hunger oder Unterernährung. So die UN-Organisation für Ernährung und Landwirtschaft (FAO) in ihrem jüngsten Bericht. Die Anzahl der Hungernden nimmt sogar zu. Ziegler sprach von einem "täglichen Massaker" an Kleinkindern, die nicht genügend Nahrung bekommen. Aktivisten der Menschenrechtsorganisation FIAN (FoodFirst Information and Action Network), die sich für das Recht auf Nahrung einsetzt, verhüllten in Brüssel die Gesichter mehrerer Statuen. Damit sollte aufmerksam gemacht werden, wie die Welt die Augen verschließt vor dem täglichen Sterben wegen Hungers und vermeidbarer Krankheiten, die durch Unterernährung ausgelöst oder verstärkt werden.

FIAN-Generalsekretär Flavio Valente wies in einer Pressekonferenz darauf hin, daß in vielen Staaten der Welt das Recht, sich zu ernähren durch Regierungen oder andere Akteure verletzt werde. In den letzten 20 Jahren seien über 400 Fälle dokumentiert worden. In vielen davon wurde dank der Intervention von FIAN eine Lösung gefunden. Ein Problem, so Valente, sei, daß das Recht auf Nahrung wie die anderen wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte, nicht einklagbar sei. Deswegen setze sich FIAN seit Jahren für ein Zusatzprotokoll zum UNO-Pakt der Wirtschaftlichen, Sozialen und Kulturellen Rechte aus dem Jahr 1966 ein. Darin würden sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, die Rechte justiziabel, also einklagbar, zu machen.


Foto: Ralf Leonhard


Luisa Morgantini, die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, konnte zwar wegen einer Flugzeugverspätung nicht persönlich an der Veranstaltung teilnehmen, schickte aber eine Erklärung, in der sie auf die Verantwortung der EU gegenüber den Hungernden der Welt hinwies: "Die EU darf gegenüber der Herausforderung des Hungers nicht blind bleiben: Es ist unsere Pflicht, den größtmöglichen Zugang zu Ressourcen wie Land, Wasser und Saatgut sicherzustellen sowie politische Macht und Gerechtigkeit gegenüber der Verletzung des Rechts auf Nahrung einzusetzen".

Siehe auch die Erklärung von FIAN in der Sektion für Dokumente

www.fian.org
www.fian.at
www.fian.de
www.fao.org



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